Nach Auskunft des Düsseldorfer Amtes für Verkehrsmanagement erlaubt die Straßenverkehrsordnung keinen Zebrastreifen in Regenbogenfarben. Jetzt soll die Machbarkeit für das geplante Zeichen für Vielfalt geprüft werden.
Das Amt für Verkehrsmanagement hat am vergangenen Dienstag (28.01.2020) im Gleichstellungsausschuss der Landeshauptstadt ausgeführt, dass die Errichtung eines Zebrastreifens in Regenbogenfarben nicht möglich sei. Die Verwaltung hatte bereits im Verkehrsausschuss am 27.11.2019 berichtet, dass „in Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf (…) im öffentlichen Straßenraum keine Markierung abweichend von VZ293 durch das Amt für Verkehrsmanagement angeordnet“ wird.
Sachgebietsleiter Thomas Großheinrich erläuterte nun, dass Straßenmarkierungen eindeutig sein und die Verkehrssicherheit erhöhen müssten, ein Regenbogen-Zebrastreifen würde zur Verwirrung der
Verkehrsteilnehmer*innen führen. „Die Errichtung eines Zebrastreifens in Regenbogenfarben ist straßenverkehrsrechtlich lediglich auf privaten Flächen der Stadt Düsseldorf wie auch im sonstigen
privaten Raum möglich“, so die Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der CDU-Fraktion.
SPD, Grüne und FDP hatten sich eine derartige Markierung etwa im Bereich der Bismarckstraße / Charlottenstraße gewünscht. Der Regenbogen-Zebrastreifen sollte im Zusammenhang mit dem geplanten „Gedenkort für die Erinnerung und Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ errichtet werden. Jetzt wird geprüft, ob und wo das Vorhaben dennoch umsetzbar ist. So gibt es etwa städtische Plätze und Flächen, die in die Zuständigkeit anderer Ämter fallen.
Das LSBT*-Forum Düsseldorf will Politik und Verwaltung anregen, sich für eine Sondergenehmigung bei der Bezirksregierung einzusetzen.
Text: Oliver Erdmann