Sorgerechtsentzug bei lesbischen Müttern nach 1945

Noch bis in die 1990er-Jahre wurde lesbischen Müttern regelmäßig das Sorgerecht für ihre Kinder aberkannt. Ein staatliches Unrecht, das eine NRW-Studie untersucht hat, die jetzt in Düsseldorf veröffentlicht wurde.

Zwei Frauen sitzen auf der Bühne an einem Tisch und führen ein Gespräch. Die Frau links trägt ein mustardfarbenes Sakko, eine schwarze Bluse und hält ein Mikrofon in der Hand. Die Frau rechts trägt ein dunkles Sakko über einem weißen Hemd.
NRW-Ministerin Josefine Paul (links) und Dr. Kirsten Plötz bei der Präsentation der Studienergebnisse. // Foto: Oliver Erdmann

Unter dem Motto „Diskriminierung sichtbar machen, Geschichte aufarbeiten“ hat das Queere Netzwerk NRW am 24. November 2025 die Ergebnisse des Forschungsprojekt zum Entzug des Sorgerechts bei lesbischen Müttern zwischen 1946 und 2000 in Nordrhein-Westfalen auf einer Veranstaltung im Kolpingsaal des Townhouse Düsseldorf präsentiert. Dr. Kirsten Plötz, Historikerin und Leiterin des Forschungsprojekts, das im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt wurde, skizzierte die Herangehensweise, Herausforderungen und Ergebnisse der Landesstudie.

 

Noch bis in die 1990er-Jahre haben massive Eingriffe in das Leben lesbischer Frauen und ihrer Familien stattgefunden, indem ihnen aufgrund ihrer Homosexualität das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen wurde. Was mit Verweis auf das Kindeswohl geschah, war systematische oder willkürliche Diskriminierung von Lesben. Begünstigt wurde das durch ein heteronormativ geprägtes Frauen- und Gesellschaftsbild. Lesben wurden als moralisch verwerflich abgewertet, die Erziehung „normaler“ Kinder wurde ihnen von großen Teilen der Gesellschaft abgesprochen. Die Gerichte entschieden in Sorgerechtsverfahren regelmäßig gegen Mütter, die in einer lesbischen Beziehung lebten.

 

Eine Podiumsdiskussion mit fünf Frauen auf der Bühne, präsentiert vom Queeren Netzwerk NRW.
Auf dem Podium (v.l.n.r.): Jana Hansjürgen, Rita Kronauer, Birgit Brockerhoff, Josefine Paul und Dr. Kirsten Plötz. // Foto: Oliver Erdmann

„Euer Leid war staatliches Unrecht“, sagte NRW-Ministerin Josefine Paul in ihrem Grußwort, sie sprach von einem „dunklen Kapitel unserer Rechtsgeschichte“. Es sei wichtig, dass die betroffenen Frauen nun eine Stimme bekämen. Und man müsse „genau hinschauen, wie auch in einem Rechtsstaat Minderheiten nicht gleichbehandelt werden“, sagte Ministerin Paul. Auch mit Blick auf den konservativen Backlash mahnte sie, dass Errungenschaften für die queere Community „keine lineare Entwicklung“ sei und dass weiter politisch und gesellschaftlich für Gleichstellung gekämpft werden müsse.

 

Dr. Kirsten Plötz zeigte in ihrem Vortrag auf, wie das Frauenbild der frühen Nachkriegsjahre in der Bundesrepublik dazu führte, dass lesbische Lebensformen unsichtbar waren. Mit Blick auf den Paragrafen 175, der männliche Homosexualität auch nach dem Ende des Naziregimes weiterhin unter Strafe stellte, sprach sie bezogen auf die Diskriminierung von lesbischen Frauen von „Ehe statt Gefängnis“. Frauen seien durch gesellschaftlichen Druck zu einer heteronormativen Lebensweise gedrängt worden, auch wenn sie lesbisch waren, was wegen fehlender Sichtbarkeit von Homosexualität in der Gesellschaft noch begünstigt wurde. Bis weit in die 1960er-Jahre habe es einen verstärkten Zwang zur Ehe gegeben. In den Siebzigern sei es dann zwar möglich gewesen, dass eine Frau sich von ihrem Ehemann scheiden lassen konnte. Lebte die Frau aber in einer lesbischen Beziehung, sprachen die Familiengerichte in den überwiegenden Fällen den Vätern das Sorgerecht an den Kindern zu. Das Wohl der Kinder zählte nicht, auch wenn dies durchweg als Begründung herhalten musste. Selbst in den 1980er-Jahren seien lesbische Mütter vor Gericht „russisches Roulette“ gewesen, sagt Dr. Plötz und meint, dass es vom individuellen Weltbild des Richters oder der Richterin abhängig war, ob eine lesbische Frau das Sorgerecht für ihre Kinder zugesprochen bekam oder nicht. Sie fordert daher klar: „Der Entzug des Sorgerechts muss als Unrecht anerkannt werden.“

 

Am 21.12.1999 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, dass homosexuelle Eltern bei Sorgerechtsentscheidungen nicht wegen ihrer Homosexualität benachteiligt werden dürfen. Erst jetzt änderte sich für lesbische Frauen und ihre Kinder die Rechtsprechung.

 

Im Rahmen der Studie führte Dr. Kirsten Plötz zahlreiche Gespräche mit betroffenen Müttern, Kindern, Lebensgefährtinnen, Vätern und anderen Beteiligten. Die Zeitzeug*innen berichteten von Diskriminierung, Gerichtsprozessen und Angst – aber auch von Solidarität und Widerstand. Ihre Geschichten sind zusammengefasst in einer Broschüre des Queeren Netzwerks NRW nachzulesen, die jetzt unter dem Titel „… daß sie lesbisch ist, genügt, um ihr das Sorgerecht zu wegzunehmen“ erschienen ist. Daneben ist auch die Langfassung der Studie in digitaler Form erhältlich.

 

Drei Frauen sitzen auf einer Bühne bei einer Podiumsdiskussion; die mittlere Frau spricht in ein Mikrofon, während die anderen beiden zuhören. Im Hintergrund ist eine Leinwand mit dem Text 'gefordert vom Land Nordrhein-Westfalen' zu sehen.
Rita Kronauer (ausZeiten e.V.) im Gespräch mit Moderatorin Jana Hansjürgen (Landesfachstelle blick*). Daneben Birgit Brockerhoff (Fachstelle Regenbogenfamilien NRW). // Foto: Oliver Erdmann

Im Anschluss an die Vorstellung der Studienergebnisse fand ein Podiumsgespräch statt, an dem neben Dr. Kirsten Plötz auch Josefine Paul (NRW-Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration), Birgit Brockerhoff (Fachstelle Regenbogenfamilien NRW) und Rita Kronauer (ausZeiten e.V.) teilnahmen. Die Moderation hatte Jana Hansjürgen (Landesfachstelle blick*) übernommen. Hierbei ging es auch um die Wichtigkeit von queeren Archiven für die Forschung. So hat der Bochumer Verein ausZeiten e.V. mit seinem feministischen Archiv viel zur aktuellen Studie beitragen können. Zudem wurde deutlich, dass auch heute noch Regenbogenfamilien benachteiligt werden, etwa beim Abstammungsrecht, das bei gleichgeschlechtlichen Eltern ein langwieriges Adoptionsprozedere vorsieht.

 

Die historische Studie über rechtliche Folgen einer Scheidung für Mütter mit lesbischen Beziehungen und ihre Kinder in Nordrhein-Westfalen (1946 bis 2000) von Dr. Kirsten Plötz ist ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung der staatlichen und gesellschaftlichen Diskriminierung queerer Menschen in Deutschland.

 

Text: Oliver Erdmann | Quelle: Queeres Netzwerk NRW