Ausstellung zum Paragraphen 175

Die zweiteilige Wanderausstellung "Im Namen des Volkes!? § 175 StGB im Wandel der Zeit" ist noch bis zum 9. August in der Mahn- und Gedenkstätte und dem Düsseldorfer Rathaus zu sehen.

Bild: Blick in die Wanderausstellung zum §175
Seit Ende Juni ist der erste Teil der Wanderausstellung "Im Namen des Volkes!? §175 StGB im Wandel der Zeit" des Centrums Schwule Geschichte (Köln) in der Mahn- und Gedenkstätte zu sehen. // Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf/Melanie Zanin

Das Centrum Schwule Geschichte (Köln) präsentiert in Kooperation mit dem Gleichstellungsbüro der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf die zweiteilige Wanderausstellung "Im Namen des Volkes!? § 175 StGB im Wandel der Zeit". Mit der Ausstellung wird ein Bogen quer durch die Geschichte antihomosexueller Gesetzgebung auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland geschlagen. Der erste Teil der Schau ist bereits seit dem 30. Juni in der Mahn- und Gedenkstätte zu sehen. Am 13. Juli wurde der zweite Ausstellungsteil im Düsseldorfer Rathaus von Oberbürgermeister Thomas Geisel eröffnet.

 

Bild: Eröffnung der Ausstellung im Rathaus
Oberbürgermeister Thomas Geisel (M.) hat im Rathaus die Ausstellung "Im Namen des Volkes!? § 175 StGB im Wandel der Zeit" eröffnet. // Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf/Michael Gstettenbauer

Oberbürgermeister Thomas Geisel: "Die zweiteilige Ausstellung informiert über die Repressalien, die Gewalt und das Unrecht, das Mitglieder der LSBTIQ*-Community erlitten haben. Nachdem mit dem ersten Teil der Ausstellung in der Mahn- und Gedenkstätte die Zeit vor und während des Nationalsozialismus sowie die Jahre der Befreiung durch die Alliierten beleuchtet wurden, blickt der zweite Teil auf die jüngere Vergangenheit. Dieser Ausstellungsteil greift auch die positiven und Mut machenden Tendenzen der letzten Jahre auf." Thomas Geisel weiter: "Düsseldorf steht heute für Vielfalt, Respekt und Toleranz. Dennoch ist und bleibt es unsere gemeinsame Aufgabe für Solidarität und Humanität und gegen Ausgrenzung und Stigmatisierung einzutreten."

 

Bild: Ausstellung im Rathaus
Blick in den zweiten Ausstellungsteil, der im Rathaus zu sehen ist. // Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf/Michael Gstettenbauer

Im Jahr 1969 wurden die Paragraphen 175 und 175a laut Strafgesetzbuch erstmals liberalisiert und erst 1994 als Folge der deutschen Wiedervereinigung endgültig aufgehoben.


Seit Ende Juni ist der erste Teil der Wanderausstellung "Im Namen des Volkes!? § 175 StGB im Wandel der Zeit" des Centrums Schwule Geschichte in der Mahn- und Gedenkstätte zu sehen. Er beleuchtet die Zeit vor und während des Nationalsozialismus sowie die Jahre der Befreiung durch die Alliierten. Die Ausstellung richtet ein besonderes Augenmerk auf das Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalens. Die Landeshauptstadt Düsseldorf war während der Zeit des Nationalsozialismus eine "Hochburg" der Schwulenverfolgung. In kaum einer anderen Stadt wurden so viele Männer auf Grund des Paragraphen 175 verhaftet wie hier. Sie wurden in Lager deportiert, mussten Zwangsarbeit verrichten und wurden ermordet. Die Überlebenden hatten nach 1945 keine Chance auf Wiedergutmachung, da der Paragraph 175 immer noch Bestand hatte. Der Kurator der Ausstellung, Marcus Velke, erzählt aber nicht nur die Biographien von - nach dem sogenannten "Schwulenparagraphen"- verfolgten Männern, sondern beleuchtet auch die Auswirkung auf die Lebensgeschichten von Lesben und Trans*, die ebenfalls ausgeschlossen und Opfer von Verfolgung, Diskriminierung und Gewalt wurden.


Der zweite Teil der Ausstellung reicht von 1949 bis in die Gegenwart und schließt sich so dem Teil der Schau in der Mahn- und Gedenkstätte an. Gezeigt wird der Weg des Paragraphen 175, der final im Jahr 1994 im Rahmen der Wiedervereinigung abgeschafft wurde, bis hin zur Rehabilitierung und Entschädigung im Jahr 2017. Das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen ist geschlechtsneutral formuliert, da in der Deutschen Demokratischen Republik weibliche Homosexualität ebenfalls unter Strafe stand.
Die Ausstellung widmet sich mit zwei Tafeln explizit dem Thema der weiblicher Homosexualität im Kaiserreich, der Weimarer Republik, der Zeit des Nazionalsozialismus und in der frühen Bundesrepublik und legt einen weiteren Fokus mit zwei Tafeln auf der Geschichte von Trans* in diesem Kontext.


Die Ausstellung des Centrum Schwule Geschichte wurde vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert und findet in Kooperation mit der Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf und dem Gleichstellungsbüro statt.


Die Ausstellung kann noch bis zum 9. August besucht werden.

 

Bild: Ein Besucher in der Ausstellung
Seit Ende Juni ist der erste Teil der Wanderausstellung "Im Namen des Volkes!? §175 StGB im Wandel der Zeit" des Centrums Schwule Geschichte (Köln) in der Mahn- und Gedenkstätte zu sehen. // Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf/Melanie Zanin

Begleitprogramm zur Wanderausstellung:

Begleitend zur Wanderausstellung finden zwei themenspezifische Film-Abende im zakk, Fichtenstraße 40, statt. Hinweis: Der Zugang erfolgt über den zakk Hof, Pinienstraße 5. Der Eintritt ist frei.

Am Donnerstag, 30. Juli, 20.30 Uhr, wird der Film "Call me by your Name" gezeigt. Einlass ist um 19.30 Uhr.

Am Mittwoch, 5. August, 20.30 Uhr, wird der Film "Amiée & Jaguar" gezeigt. Einlass ist um 19.30 Uhr.

 

Quelle: Pressedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf