#BTW21 – Düsseldorf Queer befragt Kandidat*innen

Zur Bundestagswahl am 26. September 2021 hat Düsseldorf Queer die Kandidat*innen für die Wahlkreise Düsseldorf I und II zu bundesweit wichtigen Themen für die LSBTIAQ*-Community befragt. Die Antworten werden nach Eingang veröffentlicht.

Bild: Reichstagsgebäude in Berlin
Das Reichstagsgebäude in Berlin ist Sitz des Deutschen Bundestages. Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 werden in 299 Wahlkreisen in ganz Deutschland mit der Erststimme die Direktmandate vergeben. // Foto: Ingo Joseph / Pexels / CC0

Auch wenn die Fragen prinzipiell mit Ja oder Nein beantwortet werden konnten, waren die Befragten dazu aufgefordert, eine kurze Begründung beizusteuern. Die Fragen basieren auf den Wahlprüfsteinen des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD). Somit bestand zumindest bei den im Bundestag vertretenen Parteien die Möglichkeit, dass die Befragten sich das Statement der Bundespartei zu eigen machen. Die Antworten werden hier ungekürzt wiedergegeben.

 


Bild: Andreas Rimkus MdB
Foto: Andreas Rimkus/SPD

Andreas Rimkus (SPD) ist seit 2013 Abgeordneter des Deutschen Bundestages, in den er über die NRW-Landesliste einzog. Bei der historischen Abstimmung zur "Ehe für alle" am 30. Juni 2018 votierte Rimkus für die "Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" – so wie die Gesamtheit der SPD-Fraktion. Er kandidiert erneut für den Wahlkreis Düsseldorf II.

Andreas Rimkus (SPD)

Werden Sie sich dafür einsetzen, den Diskriminierungsschutz in Artikel 3 Grundgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auszubauen?
Andreas Rimkus: Ja. Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Das Diskriminierungsverbot wegen der geschlechtlichen und sexuellen Identität werden wir in Art. 3 Abs. 3 GG aufnehmen. Das fordern wir seit 2011, und wir werden weiterhin dafür kämpfen, die entsprechenden parlamentarischen Mehrheiten hierfür zu bekommen. Hinsichtlich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind wir der festen Überzeugung, dass dieses wichtige Gesetz einer Reform bedarf, um u.a. bisherige Schutzlücken zu schließen.

Werden Sie sich dafür einsetzen, das Abstammungs- und Familienrecht für Regenbogenfamilien zu reformieren?
Andreas Rimkus: Ja. Familie ist da, wo Kinder sind! Wir setzen uns ein für gleiche Rechte von gleichgeschlechtlichen Partner*innen in der Ehe, insbesondere bei Adoptionen. Um diesem Grundsatz gerecht zu werden, wollen wir auch ein modernes Abstammungsrecht. Hierbei gilt es, die gesellschaftliche Realität auch in diesem Bereich rechtssicher nachzuvollziehen. Unsere Vorstellung, was das vor allem für queere Eltern bedeutet, war in der zu Ende gehenden Legislaturperiode leider nicht in Einklang zu bringen mit der ablehnenden Haltung der CDU und CSU. Vor allem beim Thema Mitmutterschaft gab es kein Entgegenkommen. Ein modernes Abstammungsrecht ohne Mitmutterschaft ist für uns aber nicht denkbar. Deshalb haben wir das Thema erneut als Forderung für die kommende Legislaturperiode in unser Wahlprogramm aufgenommen. Wir sind froh, dass wir in den kommenden Jahren auf die wertvolle Vorarbeit für ein gutes Gesetz zurückgreifen können. Dafür hoffen und werben wir jetzt für die nötigen politischen Mehrheiten im kommenden Bundestag.

Werden Sie sich dafür einsetzen, die Selbstbestimmung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen rechtlich anzuerkennen?
Andreas Rimkus: Ja. Wir wollen, dass künftig kein Gericht mehr über die Anpassung des Personenstandes entscheiden soll. Psychologische Gutachten zur Feststellung der Geschlechtsidentität werden wir abschaffen. Jeder Mensch sollte selbst über sein Leben bestimmen können. Wir wollen, dass trans-, inter- und nicht binäre Menschen im Recht gleich behandelt werden, deshalb werden wir das Transsexuellengesetz reformieren.

Werden Sie sich dafür einsetzen, Hasskriminalität gegen LSBTIAQ* zu bekämpfen?
Andreas Rimkus: Ja. Die Statistiken zeigen leider, dass es auch in Deutschland erhebliche Probleme mit Hasskriminalität gegen LSBTIQ* gibt. Fälle von physischer und psychischer Gewalt sind noch immer Alltag und die Dunkelziffer ist hoch. Wir wissen, dass aus Scham und Angst vor einem unfreiwilligen Coming Out oder davor, nicht ernst genommen zu werden, sich die Opfer zu selten bei den Behörden melden. Auch am Arbeitsplatz sind viele Menschen nicht geoutet, weil sie Probleme mit dem Arbeitgeber oder den Kolleg*innen fürchten. Deshalb fordern wir in unserem Zukunftsprogramm einen nationalen Aktionsplan gegen Homo-, Bi-, Trans- und Interphobie und Gewalt gegen LSBTIQ*. Dazu gehört auch eine weitere Sensibilisierung auf Seiten der Sicherheitsbehörden und der Justiz. Wir werden dafür sorgen, dass homophob motivierte Kriminalität besser erkannt und klarer geahndet wird und solche Straftaten auch transparenter statistisch erfasst werden. Hass-motivierte Straftaten dürfen nicht geduldet werden.

Werden Sie sich für Menschenrechte von LSBTIAQ* weltweit einsetzen?
Andreas Rimkus: Ja. Die SPD will, dass die Achtung, der Schutz und die Gewährleistung der Menschenrechte von queeren Menschen integraler Bestandteil der deutschen auswärtigen Politik und Entwicklungszusammenarbeit ist. Dafür haben wir uns in der Bundesregierung mit Außenminister Heiko Maas eingesetzt und konnten hierfür im März 2021 einen wichtigen Schritt vorwärts machen: Im engen Austausch mit dem LSVD und weiteren Personen der Zivilgesellschaft wurde ein Konzept für die Inklusion von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen für die Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit erarbeitet, welches am 3. März 2021 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Damit konnten wir erreichen, dass die Menschenrechte von queeren Personen integraler und verbindlicher Bestandteil der auswärtigen Politik und Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung sind. Wir freuen uns über diesen wichtigen Fortschritt und werden mit aller Kraft weiter dafür streiten, dass die 29 Yogyakarta-Prinzipien weiter die Ausrichtung nicht nur der deutschen Politik bestimmen, sondern wir auch die vorhandenen Einflussmöglichkeiten nutzen, sie weltweit stärker zur Geltung zu bringen. Die schwieriger gewordene Menschenrechtslage queerer Personen zeigt uns die Wichtigkeit, in diesen Bemühungen nicht nachzulassen.
Auf europäischer Ebene unterstützt die SPD die Strategie der EU-Kommission zur Gleichstellung von LSBTIQ*, denn die Europäische Union ist mehr als nur ein Wirtschaftsraum, sie ist eine Wertegemeinschaft. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist der Maßstab, dem sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet haben. Gemeinsam mit der sozialdemokratischen Parteienfamilie in Europa setzt sich die SPD für die Rechte von LSBTIQ* ein.

Werden Sie sich dafür einsetzen, eine menschenrechtskonforme und LSBTIAQ*-inklusive Flüchtlingspolitik umzusetzen?
Andreas Rimkus: Ja. Für die Aufnahme von Schutzsuchenden und damit auch für die Begleitung, Beratung und den Schutz queerer Personen sind in Deutschland in erster Linie die aufnehmenden Länder und Kommunen zuständig. Wir begrüßen es sehr, dass es in fast allen Bundesländern und in vielen Kommunen Konzepte für die Unterbringung und Begleitung besonders schutzbedürftiger Personengruppen unter den Asylsuchenden gibt. In der zurückliegenden Legislaturperiode wurden von Seiten des Bundes bauliche Schutzmaßnahmen für schutzbedürftige Personengruppen in den Flüchtlingsunterkünften gefördert. Die „Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften“ wurden zwischenzeitlich ergänzt durch Standards speziell zur Gruppe schutzsuchender LSBTIQ. Zudem werden wir dafür sorgen, dass das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein faires und rechtsstaatliches Verfahren garantiert. Spätestens mit dem EuGH-Urteil von 2013 ist klar, dass die sexuelle Identität als Fluchtgrund anerkannt ist. Die existierenden Leitsätze für die Asylentscheider dürfen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern müssen sich in der Entscheidungspraxis des Bundesamtes widerspiegeln. Das gilt in allen Verfahren. Insbesondere und selbstverständlich gilt es Verfassungsrechtsprechung einzuhalten, die es untersagt, Asylsuchende bei Nachforschungen faktisch zu outen.

Werden Sie sich dafür einsetzen, Respekt und Akzeptanz im Alltag zu stärken – auch durch einen Nationalen Aktionsplan zur Akzeptanz von LSBTIAQ*?
Andreas Rimkus: Ja. Zu Recht stellt der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus fest, dass die vielfältigen gesellschaftlichen Herausforderungen und Fragestellungen im Bereich sexueller und geschlechtlicher Vielfalt einer ressortübergreifenden Herangehensweise bedürfen. Wir haben dafür gesorgt, dass der Aktionsplan um die Bereiche Homophobie und antihomosexuelle Gewalt erweitert worden ist. Das SPD-geführte Bundesfamilienministerium hat zudem eine Strategie zum Schutz und zur Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt entwickelt. Wir haben in der Bundesregierung zugleich dafür gesorgt, dass über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erstmalig ein eigenes Kompetenznetzwerk im Themenfeld Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit gefördert wird. Das Netzwerk wird vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland e.V. (LSVD), der Bundesvereinigung Trans* e.V. (BVT*) und der Stiftung Akademie Waldschlösschen gebildet. Mit einem Demokratiefördergesetz (das zuletzt am Widerstand der Union scheiterte) wollen wir auch und besonders diese wertvolle Arbeit dauerhaft absichern.

Werden Sie sich dafür einsetzen, das diskriminierende Blutspendeverbot für MSM zu kippen?
Andreas Rimkus: Ja. Der zwölfmonatige Ausschluss homosexueller Männer von der Blutspende ist diskriminierend und nicht haltbar. In unserem Zukunftsprogramm zur Bundestagswahl kündigen wir entsprechend an, dass wir darauf hinwirken werden, dass die diskriminierende Richtlinie der Bundesärztekammer zur Blutspende abgeschafft wird. Darüber hinaus wollen wir ein LSBTI-inklusives Gesundheitssystem. Die Initiative der WHO bezüglich eines nationalen LSBTI-Gesundheitsberichts nehmen wir ernst und wollen sie umsetzen. Deshalb begrüßen wir auch die Gesundheitsberichterstattung zur gesundheitlichen Lage von lesbischen, schwulen, bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen des Bundes von 2020. Diese Entwicklungen gilt es fortzusetzen.

 


Bild: Falk Thörmer
Foto: Falk Thörmer

Falk Thörmer (33) ist Steuerberater und bewirbt sich im Wahlkreis Düsseldorf II für die Partei Volt Deutschland zum ersten Mal als Direktkandidat für den Deutschen Bundestag.

Falk Thörmer (Volt)

Werden Sie sich dafür einsetzen, den Diskriminierungsschutz in Artikel 3 Grundgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auszubauen?
Falk Thörmer: Ja, konkret werde ich mich für die Erweiterung des Diskriminierungsschutzes des Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz um das Merkmal der „sexuellen und geschlechtlichen Identität” einsetzen.

Werden Sie sich dafür einsetzen, das Abstammungs- und Familienrecht für Regenbogenfamilien zu reformieren?
Falk Thörmer: Ja, konkret fordern wir, das Abstammungsrecht um den Status der Co-Elternschaft zu ergänzen: Analog zu verschiedengeschlechtlichen Paaren soll der Status als Elternteil bei verheirateten Paaren automatisch und bei Unverheirateten durch Anerkennung erlangt werden. Dies soll die umständliche Stiefkindadoption ersetzen. Zusätzlich wollen wir eine rechtssichere Übertragung der Elternschaft bei Embryo-, Eizellen- und Samenspenden sowie die Legalisierung der nicht-kommerziellen Leihmutterschaft.

Werden Sie sich dafür einsetzen, die Selbstbestimmung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen rechtlich anzuerkennen?
Falk Thörmer: Ja, wir wollen es trans*, inter* und nicht-binären Personen ermöglichen, ihren Namen und Geschlechtseintrag selbstbestimmt ohne gerichtliches Verfahren und psychologische Begutachtung amtlich zu ändern. Dazu soll die Erfassung des Geschlechts auf Geburtsurkunden und anderen Ausweispapieren optional gehalten werden. Eine Herabsetzung der Altersgrenze ist bislang nicht Teil unseres Programms, aber ich stehe dieser Forderung positiv gegenüber.

Werden Sie sich dafür einsetzen, Hasskriminalität gegen LSBTIAQ* zu bekämpfen?
Falk Thörmer: Ja, dieser Forderung kann ich mich anschließen. Wir setzen uns für ein wirksames Vorgehen gegen Hetze und Hassverbrechen ein. Dazu wollen wir das Strafrecht um weitere Merkmale gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (z. B. Behinderten- und Queerfeindlichkeit) ergänzen. Außerdem wollen wir Mitarbeiter*innen in Polizei und Justiz entsprechend sensibilisieren sowie flächendeckend spezifische Ansprechpersonen benennen

Werden Sie sich für Menschenrechte von LSBTIAQ* weltweit einsetzen?
Falk Thörmer: Ja, als Kandidat für eine Partei, die auf die weitere Einigung und das Zusammenwachsen Europas gerichtet ist, steht für mich außer Frage, dass Einschränkungen der Rechte von LSBTIAQ* in Polen und Ungarn nicht hinnehmbar sind und hier dringend ein Richtungswechsel eingefordert werden muss. Wir wollen ein Europa, das mehr ist als eine Wirtschaftsgemeinschaft und LSBTIAQ*-Feindlichkeit darf in diesem Europa keinen Platz haben.

Werden Sie sich dafür einsetzen, eine menschenrechtskonforme und LSBTIAQ*-inklusive Flüchtlingspolitik umzusetzen?
Falk Thörmer: Ja, wir fordern konkret für besonders bedrohten Menschen eine gesonderte Prüfung. Nicht alle Asylsuchenden sind gleich bedroht. Eine einzelfallbezogene Prüfung des Schutzgrades soll auch bei Menschen aus den sog. sicheren Herkunftsländern gewährleisten, dass Opfer sexistischer, queerfeindlicher oder anderweitig gruppenbezogener Gewalt oder Verfolgung Asyl gewährt wird

Werden Sie sich dafür einsetzen, Respekt und Akzeptanz im Alltag zu stärken – auch durch einen Nationalen Aktionsplan zur Akzeptanz von LSBTIAQ*?
Falk Thörmer: Ja, wir wollen nicht nur ein abstraktes Gleichheitskonzept, sondern aktive Aufklärung und konkrete Maßnahmen in allen Bereichen des täglichen Lebens, die verbindlich in einem nationalen LGBTIAQ* Aktionsplan festgehalten werden

Werden Sie sich dafür einsetzen, das diskriminierende Blutspendeverbot für MSM zu kippen?
Falk Thörmer: Ja, wir plädieren bei der Blutspende für die Einführung einer individuellen, nicht-diskriminierenden Risikobewertung.

 


Bild: Marie-Agnes Strack-Zimmermann
Foto: FDP/Presse

Marie-Agnes Strack-Zimmermann ist seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages. Die Düsseldorfer FDP-Kreisvorsitzende ist verteidigungspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion und langjährige Verbündete der LSBTIAQ*-Community. Sie kandidiert im Wahlkreis Düsseldorf I.

Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP)

Werden Sie sich dafür einsetzen, den Diskriminierungsschutz in Artikel 3 Grundgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auszubauen?
Marie-Agnes Strack-Zimmermann (MASZ): Ja. Wir Freie Demokraten wollen Artikel 3 Grundgesetz um das Merkmal der sexuellen Identität ergänzen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte die FDP gemeinsam mit Grünen und Linken in den Deutschen Bundestag eingebracht (https://dserver.bundestag.de/btd/19/131/1913123.pdf). Die Koalition aus Union und SPD hat jedoch bis zuletzt die finale Abstimmung über diesen Gesetzentwurf blockiert. Wir teilen die Auffassung und gängige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die geschlechtliche Identität durch das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts im Grundgesetz bereits erfasst ist. Eine diesbezügliche Klarstellung würden wir jedoch unterstützen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes muss personell und materiell so ausgestattet sein, dass sie auch bei Nachfragespitzen zeitnah und kompetent Auskunft geben kann, ohne ihre Arbeit in anderen Bereichen (z.B. der Telefonberatung) aussetzen zu müssen. Die FDP will die Praxis vorhandener Möglichkeiten zur Verbandsklage kritisch evaluieren, um dessen Qualität bei der Wahrung berechtigter Interessen in Abgrenzung zur missbräuchlichen Nutzung ("Abmahnindustrie") zu sichern. Kirchliche Privilegien im Arbeitsrecht sollten abgeschafft werden, soweit sie nicht verkündungsnahe Aufgaben betreffen, die vom Kern der Religionsfreiheit geschützt sind.

Werden Sie sich dafür einsetzen, das Abstammungs- und Familienrecht für Regenbogenfamilien zu reformieren?
MASZ: Ja. Wir wollen das Familienrecht modernisieren und setzen uns für die rechtliche Anerkennung von Mehrelternschaften und Elternschaftsvereinbarungen vor der Zeugung ein. Bis zu vier Elternteile sollen rechtliche Eltern sein können. Den belastenden Stiefkindadoptionsverfahren in Zwei-Mütter-Familien wollen wir ein Ende setzen. Die Co-Mutter soll z.B. im Falle einer anonymen Samenspende automatisch rechtliche Mutter sein. Auch andere Konstellationen von Regenbogenfamilien - z.B. die Rolle schwuler Väter - wollen wir berücksichtigen und stärken. Die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin sollen allen Menschen unabhängig von der sexuellen und geschlechtlichen Identität zugänglich sein, inklusive Eizellspende und altruistischer Leihmutterschaft. Um die Akzeptanz von Regenbogenfamilien und Diversität zu steigern, setzen wir insgesamt auf mehr Aufklärungsangebote in Schule und Ausbildung, insbesondere für die LSBTI-sensible Qualifizierung von Fachkräften in Pädagogik, Polizei, Medizin-, Pflege- und Heilberufen.

Werden Sie sich dafür einsetzen, die Selbstbestimmung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen rechtlich anzuerkennen?
MASZ: Ja. Die FDP will das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die FDP im Deutschen Bundestag vorgelegt (https://dserver.bundestag.de/btd/19/200/1920048.pdf). Änderungen des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags müssen ohne diskriminierende Hürden per Selbstauskunft im Standesamt möglich sein. Angelehnt an das Alter der Religionsmündigkeit sollen Jugendliche ab 14 Jahren diese Selbstauskunft selbstbestimmt abgeben können. Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von den Krankenkassen übernommen werden. Das Verbot genitalverändernder, also geschlechtszuweisender Operationen bei intersexuellen Kindern soll geschärft werden. Das Offenbarungsverbot wollen wir stärken, um vor unfreiwilligen Outings zu schützen. Außerdem setzen wir uns für ein vollständiges Verbot der menschenverachtenden Konversionstherapien ein.

Werden Sie sich dafür einsetzen, Hasskriminalität gegen LSBTIAQ* zu bekämpfen?
MASZ: Ja. Wir brauchen endlich einen Nationalen Aktionsplan, der seinen Namen verdient. Die Polizei soll LSBTI-feindliche Straftaten bundesweit einheitlich erfassen und sie in ihrer Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigen. Es sollen dazu Ansprechpersonen für LSBTI bei den Polizeien und den Staatsanwaltschaften eingesetzt werden, auch um mögliche Hemmschwellen für die Erstattung von Anzeigen abzubauen und den Opfern eine bestmögliche Betreuung zu gewährleisten.
Hierbei erhoffen wir uns auch einen Abbau der Dunkelziffer. Durch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen müssen Personen bei Polizei und Justiz für den Umgang mit Hasskriminalität gegen LSBTI sensibilisiert werden. Homo- und transfeindliche Gewalt muss im Strafrecht genauso behandelt werden wie rassistische Gewalt. Die Forschung zu Hasskriminalität gegen LSBTIAQ* wollen wir insbesondere über eine dauerhaft abgesicherte Förderung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld stärken.

Werden Sie sich für Menschenrechte von LSBTIAQ* weltweit einsetzen?
MASZ: Ja. Das LSBTI-Inklusionskonzept für die Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit muss sich in Maßnahmen konkretisieren, die durch entsprechende Haushaltsmittel untersetzt sind. In der EU muss die Bundesregierung auf einen europaweiten Schutz von LSBTI-Rechten hinwirken. Innerhalb der EU geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen sollen mit allen Rechten und Pflichten anerkannt werden. Auch international will die FDP die LSBTI-Rechte stärken und fordert eine UN-Konvention für LSBTI-Rechte nach dem Vorbild der UN-Frauenrechtskonvention. Nirgendwo dürften homosexuelle Handlungen und die geschlechtliche Identität kriminalisiert werden. Bei Strafverschärfungen gegen LSBTI solle Deutschland die Entwicklungszusammenarbeit auf den Prüfstand stellen. Der massiven Unterdrücken von LSBTIAQ* in Polen und Ungarn darf die Bundesregierung nicht tatenlos zusehen.

Werden Sie sich dafür einsetzen, eine menschenrechtskonforme und LSBTIAQ*-inklusive Flüchtlingspolitik umzusetzen?
MASZ: Ja. Der Asylgrund "Verfolgung wegen sexueller Identität" wird im Programm der FDP ausdrücklich hervorgehoben. Verfahren und Unterbringung für LSBTI-Geflüchtete müssen sicher sein. Für Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten braucht es eine besondere Rechtsberatung, damit begründete Asylanträge aus diesen Ländern form- und fristgerecht gestellt werden können und Abschiebungen in Verfolgerstaaten unterbleiben. Integrationsmaßnahmen müssen mit den Werten des Grundgesetzes die Vielfalt der offenen Gesellschaft als besondere Qualität und Vorteil vermitteln.

Werden Sie sich dafür einsetzen, Respekt und Akzeptanz im Alltag zu stärken – auch durch einen Nationalen Aktionsplan zur Akzeptanz von LSBTIAQ*?
MASZ: Ja. Die FDP fordert einen Nationalen Aktionsplan gegen Homo-, Bi- und Transfeindlichkeit. Niemand soll in Deutschland wegen der eigenen sexuellen oder geschlechtlichen Identität Hass und Gewalt erfahren oder in Angst davor leben müssen. Derzeit erleben wir jedoch eine Zunahme an LSBTIAQ*-feindlicher Hasskriminalität. Deshalb brauchen wir endlich einen Nationalen Aktionsplan (NAP) auch auf Bundesebene, der konkrete Ziele und Maßnahmen definiert, und so seinem anspruchsvollen Namen gerecht wird. Der NAP muss vor allem folgende Punkte enthalten: Polizei und Justiz müssen durch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen stärker für den Umgang mit Hasskriminalität gegen LSBTIAQ* sensibilisiert werden. Die Polizei muss das Thema in ihrer Prävention- und Öffentlichkeitsarbeit stärker berücksichtigen. Wir müssen endlich bundesweit LSBTIAQ*-feindliche Straftaten gesondert als solche in der Kriminalstatistik erfassen. Es braucht außerdem eine regelmäßige Erfassung der empirischen Daten über Ausmaß, Erscheinungsformen und Hintergründe der Gewalt gegen LSBTIAQ*, die dem Bundestag übermittelt werden. Die Polizei des Bundes und in den Ländern  sowie die Staatsanwaltschaften sollen LSBTIAQ*-Ansprechpersonen benennen, um mögliche Hemmschwellen für die Erstattung von Anzeigen abzubauen und den Opfern eine bestmögliche Betreuung zu gewährleisten. Hierzu muss außerdem das Beratungs- und Selbsthilfeangebot für Betroffene gestärkt werden. Die Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt will die FDP stärken und die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld dauerhaft im Bundeshaushalt absichern.

Werden Sie sich dafür einsetzen, das diskriminierende Blutspendeverbot für MSM zu kippen?
MASZ: Ja. Wir wollen eine vollständige Abschaffung des Blutspende-Verbot für homo- und bisexuelle Männer. Wir setzen uns darüber hinaus gegen die diskriminierende Erwähnung von Trans*Personen in der Richtlinien zur Blutspende ein. Auch wenn trans* Menschen seit 2017 bei der Blutspende - anders als MSM - gegenüber cis hetero Personen in der Richtlinie gleichbehandelt werden, bleibt die explizite Erwähnung unnötig und stigmatisierend. Die von der Bundesärztekammer angekündigten Änderungen des Blutspendeverbots lassen eine Lockerung, keineswegs aber eine vollständige Aufhebung des diskriminierenden Blutspendeverbots erwarten. Daher setzen wir uns auch politisch weiterhin für eine vollständige Abschaffung ein. Blut ist nicht schwul oder hetero. Nicht die sexuelle oder geschlechtliche Identität eines Menschen, sondern lediglich tatsächliches Risikoverhalten (bspw. ungeschützter Sexualverkehr mit wechselnden Partner:innen) soll für alle gleichermaßen entscheidend sein.

 


Bild: Sylvia Pantel
Foto: CDU/Presse

Die konservative Christdemokratin Sylvia Pantel sitzt seit 2013 als direkt gewählte Abgeordnete im Bundestag und hat dort 2017 gegen die Einführung der "Ehe für alle" gestimmt. Im laufenden Bundestagswahlkampf kritisierte sie CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet und trat kürzlich bei einer Veranstaltung des selbst in der CDU umstrittenen Ex-Verfassungsschutz-Präsidenten Hans-Georg Maaßen auf, nachdem dieser bereits vor zwei Jahren auf Einladung von Pantel bei der Düsseldorfer Frauen-Union reden durfte. 2015 hatte Sylvia Pantel schon Homogegnerin Birgit Kelle ("Gendergaga") zur Frauen-Union eingeladen. Im Wahlkreis Düsseldorf II kandidiert Sylvia Pantel erneut für den Einzug in den Deutschen Bundestag.

Sylvia Pantel (CDU)

Werden Sie sich dafür einsetzen, den Diskriminierungsschutz in Artikel 3 Grundgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auszubauen?
Sylvia Pantel: Rechtlich ist der Diskriminierungsschutz aufgrund der sexuellen Orientierung bereits verwirklicht. Das Grundgesetz und das einfache Recht, wie auch die Europäische Menschenrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbieten Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität bereits. Der Schutz wurde, durch Bundestag und Bundesverfassungsgericht, in den letzten Jahren konsequent ausgebaut.
Verfassungsänderungen stehe ich grundsätzlich eher skeptisch gegenüber. Für Verfassungsänderungen muss eine strenge Prüfung zugrunde gelegt werden, nach der zu fragen ist, ob ausreichende Gründe bestehen, den Grundrechtekatalog des Grundgesetzes anzutasten. In diesem Fall ist der angestrebte Schutz durch Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz bereits gewährleistet. In seiner verfassungsgerichtlichen Ausgestaltung deckt sich der Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG mittlerweile mit dem des Absatzes 3. Eine ausdrückliche Nennung der sexuellen Orientierung ist deshalb nicht erforderlich.
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsrecht haben wir ein Instrumentarium geschaffen, um wirksam gegen Diskriminierung vorgehen zu können. Dabei haben wir die Rechte des Einzelnen, der von Diskriminierung betroffen ist, sehr gestärkt. Da Diskriminierung stets eine Frage von individueller Betroffenheit ist, sieht die CDU/CSU für ein pauschales Verbandsklagerecht keinen Bedarf. Die bestehenden Regelungen des AGG haben sich bewährt und bedürfen keiner Veränderung.

Werden Sie sich dafür einsetzen, das Abstammungs- und Familienrecht für Regenbogenfamilien zu reformieren?
Sylvia Pantel: Familien sind vielfältig und wir möchten, dass Deutschland ein familienfreundliches Land bleibt. Mein Reformvorschlag in der Familienpolitik ist, das Elterngeld im Rahmen eines Familienpaktes zu erweitern. Das würde allen Familien zu Gute kommen, ganz unabhängig von dem Lebensmodell, das in der Familie gelebt wird. Daneben gilt es die bestehenden familienpolitischen Leistungen verlässlich fortzuführen. Von unseren familienpolitischen Leistungen, wie z.B. Kindergeld, Elterngeld, Freibeträgen oder Baukindergeld profitieren alle Familien: Verheiratete Eltern mit Kindern, Patchwork-Familien, Allein- und Getrennterziehende. Da Familien vielfältig sind, ist es nicht die Aufgabe des Staates, Lebensmodelle zu bewerten. Vielmehr sollten wir insbesondere Erziehungsleistungen von Eltern besonders anerkennen. Dazu bedarf es Wahlfreiheit für Eltern im Hinblick auf Erziehung und Betreuung. Mein Vorschlag dazu ist ein Familienpakt, der das Elterngeld für Eltern von Kleinkindern in den ersten drei Lebensjahren erweitert. Verschiedene Berechnungen der Kommunen sagen uns, dass ein KiTa-Platz etwa 1.500 Euro pro Monat kosten kann. Eine gute Ergänzung wäre aus meiner Sicht, ein festes Elterngeld in der gleichen Höhe von 1.500 Euro als freiwillige staatliche Leistung an die Familien auszuzahlen - unter der Voraussetzung, dass Eltern an Eltern-Kursen nach dem Vorbild der Kurse für Tagesmütter verpflichtend teilnehmen und Termine für Vorsorgeuntersuchungen einhalten. Mehr Ernährungs- und Erziehungskurse würden die immensen Gesundheitskosten aufgrund ungesunder Ernährung und psychischer Leiden deutlich eindämmen.  
Ein Familiensplitting, wie es jetzt gefordert wird, würde Ein-Kind-Familien strukturell benachteiligen, begünstigt zudem einseitig kinderreiche Familien mit höheren Einkommen, jedoch nicht die Familien in den unteren Einkommensklassen. Ein-Kind- und Mehr-Kind-Familien sind gleichwertig zu behandeln. Deshalb sind wir für die Beibehaltung des Ehegattensplittings. Denn gerade das Ehegattensplitting ermöglicht, dass kein Familienmodell gegenüber einem anderen bevor- oder benachteiligt wird.
Nach verheirateten Eltern sind die Alleinerziehenden mit 19 Prozent der zweitgrößte Bereich der Familienmodelle in Deutschland. Deren Leistungen erkennen wir besonders an, da sie oft die Erziehungsleistung beider Elternteile erbringen müssen. Dabei sind es in 9 von 10 Fällen alleinerziehende Mütter. Deshalb haben wir im Deutschen Bundestag und insbesondere im Familienausschuss 2020 erwirkt, mit dem Entlastungsbetrag die Steuerbelastung sowohl für Paare mit Kindern als auch für Alleinerziehende deutlich zu senken.

Werden Sie sich dafür einsetzen, die Selbstbestimmung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen rechtlich anzuerkennen?
Sylvia Pantel: Das Transsexuellengesetz erlaubt es, neue Vornamen anzunehmen und den Personenstand von männlich zu weiblich oder von weiblich zu männlich zu ändern. Es ist zudem möglich, den Geschlechtseintrag „divers“ zu wählen oder den Geschlechtseintrag ganz zu streichen. Es ist auch möglich, nur den oder die Vornamen zu ändern. In allen Fällen muss nachgewiesen werden, dass die antragstellende Person sich nicht mit dem Geschlecht auf ihrer Geburtsurkunde identifiziert – und zwar seit mehr als drei Jahren und voraussichtlich dauerhaft. Zum Thema Selbstbestimmung, rechtliche Anerkennung und dem Lernen aus Fehlern der Vergangenheit sind in meiner Zeit im Deutschen Bundestag seit 2013 zwei wichtige Beschlüsse gefallen: Im Jahr 2017 haben wir im Deutschen Bundestag einstimmig die Rehabilitierung der nach § 175 StGB Verurteilten beschlossen und im Jahr 2021 geschlechtsverändernde Operationen an Kindern weitestgehend verboten.
In den Gesetzentwürfen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die wir im Mai 2021 mehrheitlich im Deutschen Bundestag abgelehnt haben, wurde das Interesse der Allgemeinheit an einem validen Personenstandsregister überhaupt nicht thematisiert. Personenstandsregister sind die einzigen personenbezogenen Register in Deutschland, die Beweiswert haben und mit denen das „rechtliche Geschlecht“ festgelegt wird. Die Verknüpfung von der Geschlechtszugehörigkeit mit Rechten und Pflichten hat nur dann Sinn, wenn diese nicht beliebig geändert und ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Das Geschlecht eines Menschen ist für die Zuweisung von Rechten und Pflichten maßgeblich, weshalb es für die Bevölkerung insgesamt von Interesse ist, dem Personenstand Dauerhaftigkeit und Eindeutigkeit zu verleihen und beliebige Personenstandswechsel zu vermeiden. Aus diesem Grund ist an objektivierten Kriterien (Sachverständigengutachten/ärztliche Bescheinigung) zur Eingrenzung des Personenkreises der Betroffenen festzuhalten. So will es auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 11. Januar 2011 (1 BvR 3295/07). Ein beliebiges Selbstbestimmungsrecht aller Menschen hinsichtlich ihres Geschlechts und ihrer Vornamen wird diesem Erfordernis nicht gerecht. Auch die im Grünen-Gesetzentwurf vorgesehene Frist von einem Jahr vor einem erneuten Wechsel des Geschlechts und der Vornamen ist nicht geeignet, einen Missbrauch zu verhindern. Die vorgesehenen Regelungen zum Offenbarungsverbot sind zu weit gefasst; beispielsweise müssten Handelsregistereinträge geändert werden, was Folgeprobleme bringen würde. Die im Grünen-Gesetzentwurf vorgesehene Regelung zum Verbot von geschlechtsangleichenden Operationen bestimmt weder den Betroffenenkreis (Wortlaut – alle Kinder, Begründung – intersexuelle Kinder) noch das Verbot hinreichend genau (z.B. wäre danach wohl ein Hodenhochstand als genitalverändernd nicht therapierbar, da er nicht lebensbedrohlich ist). Aus diesen Gründen wurde der Gesetzentwurf abgelehnt.

Werden Sie sich dafür einsetzen, Hasskriminalität gegen LSBTIAQ* zu bekämpfen?
Sylvia Pantel: Das Strafgesetzbuch gilt für alle und unsere Schutzgesetze sollen alle Menschen vor Kriminalität schützen. Unser Strafgesetz erfasst bereits Hasskriminalität gegen Homosexuelle, gegen Migranten oder gegen Frauen. Es ist nicht entscheidend, dass die sexuelle Orientierung in § 130 StGB nicht ausdrücklich genannt wird, da Homosexuelle und Transgender selbstverständlich Teile der Bevölkerung im Sinne von § 130 Abs. 1 bzw. 2 StGB sind. Eine Erweiterung des Gesetzestextes der §§ 46, 130 StGB um weitere Motive ist also nicht erforderlich. Es besteht keine Strafbarkeitslücke, als der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung der Homosexuellen und Transgender ausdrücklich als geschützt wissen wollte.

Werden Sie sich für Menschenrechte von LSBTIAQ* weltweit einsetzen?
Sylvia Pantel: Im Rahmen deutscher Außenpolitik gilt es Menschenrechtsverletzungen anzusprechen und zu bekämpfen. Das Auswärtige Amt setzt sich, auch öffentlich erkennbar, für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Ausrichtungen ein. Bestehende Partnerschaften und Kooperationen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wollen wir offensiv dafür nutzen, um für unsere gemeinsamen europäischen Werte der Offenheit und Toleranz zu werben. Mit dem Rechtsstaatsmechanismus hat die EU ein Instrument dazu entwickelt. Innerhalb der Europäischen Kommission ist es bereits Konsens, dass wir Straftaten im Zusammenhang mit Diskriminierung erkennen, verfolgen und bestrafen wollen. Dazu bedarf es einer konsequenten Umsetzung in den entsprechenden Mitgliedsstaaten.

Werden Sie sich dafür einsetzen, eine menschenrechtskonforme und LSBTIAQ*-inklusive Flüchtlingspolitik umzusetzen?
Sylvia Pantel: Straftaten gegen diejenigen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung nach Deutschland geflohen sind, sind zu verfolgen und zu bestrafen. Wir setzen auf eine starke Polizei mit guter technischer Ausstattung, um Flüchtlingsunterkünfte und deren Bewohner zu schützen. Spezifische Präventionsprogramme, Bildungsangebote, Vereinsverbote und eine konsequente Strafverfolgung sind das beste Mittel, damit nach einem erfolgreichen Asylverfahren anschließend eine erfolgreiche Integration in unsere Gesellschaft gelingt – und zu unserer freiheitlichen Gesellschaft gehört auch, dass unser Grundgesetz gilt und jeder frei über seine eigene Sexualität entscheiden kann.
Eine erfolgreiche Integration kann durch Ehrkonzepte aus den Herkunftsgesellschaften deutlich erschwert oder verhindert werden. Diese Verhaltensvorschriften können auch in Gewalt gegen Frauen und Homosexuelle umschlagen. Prof. Susanne Schröter von der Goethe-Universität Frankfurt hat in einer von mir mitorganisierten Öffentlichen Anhörung des Familienausschusses erklärt, welche Integrationserschwernisse oftmals im Zusammenhang mit Ehrkonzepten vorherrschen: „durch Moralvorstellungen begründete Bekleidungsregeln, die Ausgrenzung von Frauen und Mädchen, die Einschränkung ihrer Freizügigkeit, erzwungene Eheschließungen, Jungfrauenkult, sexuelle Verfügungsrechte des Ehemannes über die Ehefrau und insgesamt die häusliche Dominanz des Ehemannes über die Ehefrau“ Zudem betonte sie: „Patriarchalische Ehrkonzepte können auch für Männer repressiv sein. Sie sind ebenfalls Opfer von Zwangsehen und von Ehrenmorden, wenngleich nicht im gleichen Umfang wie Frauen. Insbesondere sind homosexuelle Männer von patriarchalischer Gewalt betroffen.“ Dagegen möchte ich mich weiter engagieren.

Werden Sie sich dafür einsetzen, Respekt und Akzeptanz im Alltag zu stärken – auch durch einen Nationalen Aktionsplan zur Akzeptanz von LSBTIAQ*?
Sylvia Pantel: CDU und CSU befürworten einen Aktionsplan gegen Hassgewalt insgesamt, auch zur Sensibilisierung der Ermittlungsbehörden und zur Aufklärung und Bekämpfung von Hassrede („hate speech“). Wir wollen Einrichtungen und Projekte fördern und stärken, die sich Hassgewalt entschieden entgegenstellen und durch Beratung, Aufklärung und Opferhilfe einen Beitrag im Kampf gegen Diskriminierung leisten.

Werden Sie sich dafür einsetzen, das diskriminierende Blutspendeverbot für MSM zu kippen?
Sylvia Pantel: Wenn medizinisch keine Notwendigkeit besteht, sollte das Verbot aufgehoben werden. Eine Neubewertung der Kriterien bei der Blutspende sollten wir aber in aller Sorgfalt abwägen: Einerseits müssen wir ein hohes Gesundheitsschutzniveau von Empfängerinnen und Empfängern von Blutspenden ermöglichen, andererseits ist ein pauschaler Verzicht auf Blutspenden angesichts des Mangels an Spendern vermutlich nicht sinnvoll. Die Entscheidung, ob das Blutspendeverbot aufzuheben ist, muss daher medizinisch beurteilt werden und ist nicht eine rein politische Frage. Bei der 93. Gesundheitsministerkonferenz der Länder am 30. September 2020 haben sich die Länderminister in Berlin bereits auf eine Neubewertung für eine „diskriminierungsfreie Blutspende“ verständigt. Dabei wurden das Bundesgesundheitsministerium und die Bundesärztekammer aufgefordert, die Regelungen der Hämotherapierichtlinie dahingehend zu überprüfen. Ziel sollte sein, das individuelle Risikoverhalten zu berücksichtigen anstatt ein pauschales Abstellen auf die sexuelle Orientierung der Spender.

 


Bild: Zanda Martens
Foto: Zanda Martens

Zanda Martens (36) ist seit 2018 Mitglied der SPD. Die Gewerkschaftssekretärin und Juristin bei der IG Metall bewirbt sich erstmals im Wahlkreis Düsseldorf I als Direktkandidatin für den Deutschen Bundestag.

Zanda Martens (SPD)

Werden Sie sich dafür einsetzen, den Diskriminierungsschutz in Artikel 3 Grundgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auszubauen?
Zanda Martens: Ja. Die SPD Düsseldorf hat sich der Initiative zur Ergänzung des Artikel 3 Grundgesetz angeschlossen. In das Wahlprogramm der SPD Deutschland ist die Forderung aufgenommen worden. Auf dem Grundgedanken, die gleichberechtigte Teilhabe aller Geschlechter und Identitäten sicherzustellen ist es ein Gewinn für die ganze Gesellschaft. Dafür braucht es auch Änderungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Werden Sie sich dafür einsetzen, das Abstammungs- und Familienrecht für Regenbogenfamilien zu reformieren?
Zanda Martens: Ja. Wir schaffen ein modernes Abstammungsrecht. Wir setzten uns ein für gleiche Rechte von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, für alle Partner*innen in der Ehe und bei Adoptionen. Wir wollen vielfältige Familienmodelle rechtlich absichern. Denn Verantwortung hängt nicht am Trauschein. Als ein Modell kann der französische "Pact civil de solidarite" dienen.

Werden Sie sich dafür einsetzen, die Selbstbestimmung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen rechtlich anzuerkennen?
Zanda Martens: Ja. Kein Gericht soll künftig mehr über die Anpassung des Personenstandes entscheiden. Psychologische Gutachten zur Feststellung der geschlechtlichen Identität werden wir abschaffen. Jeder Mensch sollte selbst über sich bestimmen. Wir wollen, dass trans-, inter- und nicht binäre Menschen im Recht gleich behandelt werden, deswegen wollen wir das Transsexuellengesetz reformieren.

Werden Sie sich dafür einsetzen, Hasskriminalität gegen LSBTIAQ* zu bekämpfen?
Zanda Martens: Ja. Wir fordern den Kampf gegen Gewalt und Diskriminierung aufzunehmen, die sich gegen queere Menschen richtet – in Deutschland und in der Europäischen Union. (siehe auch Antwort Aktionsplan)

Werden Sie sich für Menschenrechte von LSBTIAQ* weltweit einsetzen?
Zanda Martens: Ja. Das LSBTI-Inklusionskonzept und die Yogyakarta-Kriterien sind für uns ein Leitfaden, für den wir uns auch international stark machen werden. Insbesondere die Europäische Union führt uns vor Augen, dass es hier auch dringenden Handlungsbedarf gibt.

Werden Sie sich dafür einsetzen, eine menschenrechtskonforme und LSBTIAQ*-inklusive Flüchtlingspolitik umzusetzen?
Zanda Martens: Ja. Wir stehen für eine humanitäre und solidarische Asyl- und Flüchtlingspolitik in der Europäischen Union. Deshalb werden wir ein funktionsfähiges europäisches Asylsystem mit dem notwendigen Gleichgewicht zwischen Verantwortung und Solidarität voranbringen. Es braucht eine Reform des Dublin-Systems, hin zu einem solidarischen Verteilungsmechanismus, der das Recht auf Asyl vollumfänglich wahrt und gewährt. Wir werden die Genfer Flüchtlingskonvention verteidigen.

Werden Sie sich dafür einsetzen, Respekt und Akzeptanz im Alltag zu stärken – auch durch einen Nationalen Aktionsplan zur Akzeptanz von LSBTIAQ*?
Zanda Martens: Ja. Wir wollen einen nationalen Aktionsplan gegen Homo-, Bi-, Trans-, Interphobie und Gewalt gegen LSBTIAQ* einführen und uns auf europäischer Ebene für die Ächtung solcher Diskriminierungen einsetzen. Wir fordern den Kampf gegen Gewalt und Diskriminierung, die sich gegen queere Menschen richtet - in Deutschland und in der Europäischen Union.

Werden Sie sich dafür einsetzen, das diskriminierende Blutspendeverbot für MSM zu kippen?
Zanda Martens: Ja. Wir werden darauf hinwirken, dass die entsprechende Richtlinie der Bundesärztekammer zur Blutspende abgeschafft wird.

 


Bild: Sara Nanni
Foto: Dominic Heidl

Sara Nanni (34) ist die Direktkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen im Wahlkreis Düsseldorf II. Der Landesverband NRW der GRÜNEN hat sie außerdem auf einen aussichtsreichen Listenplatz (17) gewählt.

Sara Nanni (GRÜNE)

Werden Sie sich dafür einsetzen, den Diskriminierungsschutz in Artikel 3 Grundgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auszubauen?
Sara Nanni: Ja, werde ich. Lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere Menschen sollen selbstbestimmt und diskriminierungsfrei ihr Leben leben können. Dafür und gegen gesetzliche Diskriminierungen sowie Benachteiligungen und Anfeindungen im Alltag werden wir ein starkes Signal setzen und den Schutz von Menschen aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität durch die Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes sicherstellen.

Werden Sie sich dafür einsetzen, das Abstammungs- und Familienrecht für Regenbogenfamilien zu reformieren?
Sara Nanni: Ja, auch dafür werde ich mich einsetzen. Das Abstammungsrecht muss unbedingt die Elternschaft von Menschen mit Geschlechtseintrag „divers“ berücksichtigen. Bei Kinderwunsch sollen alle Paare und alleinstehende Frauen die Möglichkeit einer Kostenerstattung für die künstliche Befruchtung erhalten. Alle Kinder benötigen einen klaren Rechtsstatus; das Persönlichkeitsrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung muss für alle Kinder gewahrt werden. Alle Eltern müssen gleichberechtigt sein. Als Mutter ist mir das eine Herzensangelegenheit.

Werden Sie sich dafür einsetzen, die Selbstbestimmung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen rechtlich anzuerkennen?
Sara Nanni: Ja. Mit einem Selbstbestimmungsgesetz werden wir dafür sorgen, dass das überholte Transsexuellengesetz endlich aufgehoben wird. Eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens auf Antrag der betroffenen Person werden wir ermöglichen, ohne dass dafür psychologische Zwangsgutachten notwendig sind. Sie schaden den Menschen, die sich dem ausliefern müssen. Den Anspruch auf medizinische körperangleichende Maßnahmen wollen wir gesetzlich verankern und dafür sorgen, dass die Kostenübernahme durch das Gesundheitssystem gewährleistet wird.

Werden Sie sich dafür einsetzen, Hasskriminalität gegen LSBTIAQ* zu bekämpfen?
Sara Nanni: Ja, werde ich. Gegen LSBTIQ* gerichtete Hasskriminalität werden wir entschieden bekämpfen. Um queere Jugendliche insbesondere auch im ländlichen Raum zu schützen und zu stärken, wollen wir mit einer bundesweiten Aufklärungskampagne für junge Menschen über die Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten informieren und bezüglich Homo-, Bi-, Trans*- und Queerfeindlichkeit sensibilisieren. Wir werden uns gemeinsam mit den Ländern dafür einsetzen, dass sich geschlechtliche und sexuelle Vielfalt und Diversität in den Lehr- und Bildungsplänen wiederfinden und diese konsequent umgesetzt werden. Queerfeindliche Straftaten sollen statistisch gesondert erfasst werden. Diese Statistiken können dann in Zukunft auch eine wichtige Grundlage für gezielte Prävention sein.

Werden Sie sich für Menschenrechte von LSBTIAQ* weltweit einsetzen?
Sara Nanni: Wir werden außenpolitisch für die weltweite Umsetzung der Yogyakarta-Prinzipien um Schutz von LSBTIQ* eintreten. In der Entwicklungspolitik wollen wir hier einen neuen Fokus setzen und unser Engagement deutlich steigern. Das ist mir als Außenpolitikerin ein besonderes Anliegen. Mit Sorge betrachte ich die Debatte, die sich rund um Afghanistan etabliert: man müsse die Ziele generell niedriger hängen. Außenpolitik darf bestehende Diskriminierungen nicht verstetigen, sondern muss sie aufbrechen helfen. So schwer dies auch oft sein mag.

Werden Sie sich dafür einsetzen, eine menschenrechtskonforme und LSBTIAQ*-inklusive Flüchtlingspolitik umzusetzen?
Sara Nanni: Ja. Wir wollen, dass Asylverfahren rechtssicher, fair und transparent gestaltet sind und eine Entscheidung in angemessener Zeit erfolgt. Dafür muss die Identifizierung besonderer Schutzbedarfe – wie bei LSBTIQ* – vor der Anhörung erfolgen. Insbesondere die Berücksichtigung erlittener geschlechtsspezifischer Verfolgung und die dazugehörige Beratung im Asylverfahren sind zu gewährleisten. Eine nichtstaatliche unabhängige Asylverfahrensberatung, von der Ankunft bis zum Abschluss des Verfahrens, wollen wir GRÜNE sicherstellen. Beschäftigte des BAMF müssen stärker durch Fortbildungen für die besonderen Bedarfe von LSBTIQ* sensibilisiert werden. Abschiebungen in Verfolgerstaaten lehnen wir ab, ebenso die Ausrufung „sicherer“ Herkunftsstaaten.
Die besonderen Bedarfe von LSBTIQ* müssen bei der Unterbringung besser berücksichtigt und Schutzräume geschaffen werden. LSBTIQ*-Themen als Teil gesellschaftlicher Vielfalt müssen deutlich stärker in Curricula der Sprach- und Orientierungskurse aufgenommen werden.

Werden Sie sich dafür einsetzen, Respekt und Akzeptanz im Alltag zu stärken – auch durch einen Nationalen Aktionsplan zur Akzeptanz von LSBTIAQ*?
Sara Nanni: Ja. Wir werden gemeinsam mit den Organisationen der Community einen bundesweiten ressortübergreifenden Aktionsplan „Vielfalt leben!“ für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt vorlegen – mit dem Ziel, LSBTIQ* gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu garantieren, um die Akzeptanz von Vielfalt zu fördern.

Werden Sie sich dafür einsetzen, das diskriminierende Blutspendeverbot für MSM zu kippen?
Sara Nanni: Ja. Es kann nicht sein, dass dieses Gesetz immer noch aktuell ist. Das diskriminierende Blutspendeverbot für schwule und bisexuelle Männer sowie transgeschlechtliche Personen wollen wir aufheben. Es wird Zeit.

 


Die Direktkandidat*innen der Partei Die Linke haben sich nicht auf die Anfrage von Düsseldorf Queer gemeldet.

 

Was die Parteien für die LSBTIAQ*-Community erreichen wollen, kann man hier nachlesen:

https://www.lsvd.de/de/ct/5020-Bundestagswahl-Was-wollen-die-Parteien-fuer-Lesben-Schwule-bisexuelle-trans-und-intergeschlechtliche-Menschen-erreichen


Bundesweit wichtige Themen für die LSBTIAQ*-Community

Diskriminierungsschutz in Artikel 3 Grundgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ausbauen

LSVD-Forderung: Art. 3, Abs. 3 GG muss ergänzt werden, um ausdrücklichen Schutz für LSBTIAQ* zu verankern. Das AGG muss ausgebaut und wirksamer gestaltet werden (Einbeziehung staatlichen Handelns, Stärkung der Antidiskriminierungsstelle, Verbandsklagerecht, Aufhebung der Ausnahmeregelungen für Religionsgemeinschaften).

 

Abstammungs- und Familienrecht für Regenbogenfamilien reformieren

LSVD-Forderung: Die Vielfalt der Regenbogenfamilien (Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans* oder inter* Eltern) muss abstammungs- und familienrechtlich abgesichert werden.


Selbstbestimmung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen rechtlich anerkennen

LSVD-Forderung: Die Selbstbestimmung von trans* und inter* Menschen muss rechtlich sichergestellt werden (hinsichtlich Abschaffung des Transsexuellengesetzes, Voraussetzungen und Altersgrenze für Vornamens- und Personenstandsänderung).

 

Hasskriminalität gegen LSBTIAQ* bekämpfen
LSVD-Forderung: Hasskriminalität gegen LSBTIAQ* muss wirksam bekämpft werden (bundesweiter Aktionsplan zu Prävention und Bekämpfung, Benennung LSBTI-feindlicher Motive in §46 und §130 StGB, Sensibilisierung Polizei und Justiz, bessere Erfassung und Forschung zu Dunkelfeld).

 

Einsatz für Menschenrechte von LSBTIAQ* weltweit
LSVD-Forderung: In Entwicklungszusammenarbeit und Auswärtiger Politik müssen das LSBTI-Inklusionskonzept sowie die Yogyakarta-Prinzipien +10 (s.u.) umgesetzt werden. Die Rechte von LSBTIAQ* z.B. in Polen und Ungarn müssen stärker eingefordert werden.


Menschenrechtskonforme und LSBTIAQ*-inklusive Flüchtlingspolitik umsetzen
LSVD-Forderung: Es braucht faire und kultursensible Asylverfahren, Zugang zu Information und unabhängiger Rechtsberatung, Gewaltschutz bei Unterbringung, keine Abschiebung in Verfolgerstaaten, LSBTIAQ*-Themen in Sprach-/Integrationskursen.


Respekt und Akzeptanz im Alltag stärken
LSVD-Forderung: Ein Nationaler Aktionsplan mit klaren, zeitlich definierten Zielvereinbarungen, Selbstverpflichtungen staatlicher Stellen und Haushaltsmitteln muss aufgelegt werden. LSBTIAQ*-Demokratie-Projekte auf Bundesebene müssen abgesichert werden.


Queere Gesundheit fördern
LSVD-Forderung: Die diskriminierenden Blutspendeverbote für „MSM“ (Männer, die Sex mit Männern haben) und trans* Menschen müssen aufgehoben werden. Es müssen ein LSBTI-Gesundheitsbericht aufgelegt, das Krankheitsrisiko Diskriminierung angegangen, für LSBTI-inklusive Gesundheitsversorgung gesorgt sowie ein Rettungsschirm für Corona-bedrohte LSBTI-Infrastruktur gespannt werden.

 

Infos zu den Yogyakarta-Prinzipien +10 (Frage 5) gibt's hier: https://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de/info-zentrum/yogyakarta-prinzipien/yp-10

LSBTIAQ* steht für Menschen, die sich als lesbisch, schwul, bisexuell, transgeschlechtlich, intergeschlechtlich, asexuell oder queer identifizieren. Das Gendersternchen (*) soll eine zu enge Auslegung von Begrifflichkeiten verhindern und darauf verweisen, dass es eine Fülle von mitgemeinten Identitäten gibt – eben auch jenseits von LSBTIAQ.

Befragung: Oliver Erdmann