Grundgesetz für alle

Viele Menschen werden bis heute aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität diskriminiert. Bislang gibt es für diese Merkmale jedoch keinen expliziten verfassungsrechtlichen Diskriminierungsschutz. Das müsse sich jetzt ändern, fordert eine Initiative.

Bild: Es ist an der Zeit: Queere Menschen ins Grundgesetz aufnehmen!
Kampagnenmotiv

„Es ist höchste Zeit, sowohl den Rassebegriff aus dem Artikel 3 GG zu streichen, als auch queere Menschen endlich durch das Grundgesetz vor Diskriminierung zu schützen,“ sagt Anne Will, die zusammen mit über 50 Persönlichkeiten aus Kultur, Gesellschaft und Sport und vielen Organisationen die Aufnahme des Schutzes von Menschen vielfältiger sexueller und geschlechtlicher Identitäten in Artikel 3 des Grundgesetzes fordert.


Die Erstunterzeichnenden, u.a. Carolin Kebekus, Jochen Schropp, Rosa von Praunheim, Carolin Emcke, Ingo Zamperoni, Riccardo Simonetti, Else Buschheuer, Falk Richter, Hella von Sinnen und Olivia Jones, appellieren an Bundesregierung und Bundestag, die Ergänzung noch in dieser Legislaturperiode festzuschreiben.


Die Fraktionen des Deutschen Bundestags beraten zurzeit über eine Änderung von Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz. Neben der Ersetzung des Rassebegriffs sei es von historischer Bedeutung, fordert die Initiative, in diesem Zuge endlich einen Diskriminierungsschutz für alle Menschen der queeren Community zu verankern.


Christian Gaa, Mitinitiator der Initiative „GRUNDGESETZ FÜR ALLE“ erklärt: „Die weit fortgeschrittene parlamentarische Beratung und die große Unterstützung seitens der Landesregierungen bieten eine einmalige und realistische Gelegenheit, im Zuge der nun geplanten Änderung des Rassebegriffs endlich auch queeren Menschen einen Schutz im Wortlaut der Verfassung zu garantieren. Dies ist mehr als 70 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes überfällig!“


„Eine Änderung des Art. 3 (3) GG ohne Berücksichtigung eines solchen Diskriminierungsschutzes wäre ein verheerendes Signal für die queere Community und deren Familien. Nie wieder dürfen politische und gesellschaftliche Stimmungslagen zur Gefahr für die Freiheit und Würde des Einzelnen werden,“ so Gaa weiter. „Künftig müssen sich alle Menschen auf den verfassungsmäßigen Schutz durch das Grundgesetz verlassen können. Die sexuelle oder geschlechtliche Identität eines Menschen darf niemals Grund zur Diskriminierung sein.“


In einer Petition ruft die Initiative nun zum Mitzeichnen des Appells auf.


Weiterführende Informationen finden sich auf der Webseite:
www.grundgesetz-fuer-alle.de


Link zur Petition:
https://campaigns.allout.org/de/grundgesetz-fuer-alle

 


Zu diesem Thema lädt das Gleichstellungsbüro der Landeshauptstadt Düsseldorf zu einer Informationsveranstaltung zur Ergänzung des Art. 3 GG um den Aspekt der sexuellen Identität am 16. März von 17 bis 18 Uhr ein. Die Veranstaltung wird online stattfinden. Eine Anmeldung unter diversitykoordination@duesseldorf.de ist bis zum 15. März erforderlich, der Link wird nach Anmeldung per E-Mail zugeschickt.
Als Referent für die Veranstaltung konnte Alf Spröde, stellvertretender Bundesvorsitzender des Völklinger Kreis e.V., gewonnen werden. Er engagiert sich bei der Initiative "GRUNDGESETZ FÜR ALLE!". Im Anschluss an seinen Input steht der Referent für Fragen zur Verfügung, ebenso wird es Zeit für einen gemeinsamen Austausch geben.


Quelle: Initiative Grundgesetz für Alle