Regenbogen-Zebrastreifen auf der Agenda

Das Düsseldorfer Ampelbündnis will in der Landeshauptstadt einen Zebrastreifen in Regenbogenfarben durchsetzen. Noch blockiert die CDU im Gleichstellungsausschuss den Vorstoß der Ratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP.

Bild: Regenbogen-Zebrastreifen
Regenbogen-Zebrastreifen gibt es schon in anderen Städten, wie hier im niederländischen Zandvoort. // Foto: Oliver Erdmann

Der Regenbogen-Zebrastreifen soll – wie schon in zahlreichen anderen Städten weltweit – als Zeichen für Vielfalt und Toleranz eingerichtet werden. Dabei fordern die Parteien eine dauerhafte Installation, die im Zusammenhang mit dem Düsseldorfer Mahnmal zum Gedenken der Diskriminierung und Verfolgung von Lesben, Schwulen und Trans* stehen soll, das derzeit geplant und voraussichtlich im kommenden Jahr an einem noch nicht festgelegten Ort am Rhein zwischen Rheinkniebrücke und Oberkasseler Brücke errichtet wird.


In der Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 10. September 2019 wurde der Prüfantrag an die Verwaltung aber von der CDU-Fraktion blockiert. Die Konservativen haben noch Beratungsbedarf und wollen sich erst in der nächsten Sitzung am 10. Dezember 2019 mit dem Thema beschäftigen.


Zuvor hatte die Ratsfraktion Die Linke in einem Antrag die Einrichtung von Unisex-Toiletten in städtischen Gebäuden gefordert. Die Verwaltung sollte beauftragt werden zu prüfen, in welchen öffentlichen Gebäuden der Stadt zusätzlich zu Damen- und Herrentoiletten auch All-Gender-WCs für Menschen, die sich nicht als männlich oder weiblich definieren, eingerichtet werden können. Hierzu reklamierten die Grünen Beratungsbedarf. Auch dieser Vorstoß wurde auf die Sitzung im Dezember verschoben.


Der Ratsausschuss befasste sich zudem mit einer Anfrage der CDU-Fraktion, die von der Verwaltung wissen wollte, wie viele Menschen in Düsseldorf bis heute von dem neuen Recht Gebrauch gemacht haben, gegenüber dem Standesamt die ursprüngliche Geschlechtsangabe nachträglich auf „divers“ zu ändern. Die Antwort der Verwaltung: Seit der Einführung im Dezember 2018 hat sich eine Person gemäß Paragraf 45b Personenstandsgesetz im Geburtenregister als „divers“ eintragen lassen.

 

Text: Oliver Erdmann